Schuldenfrei in 12 Monaten
EU-Privatinsolvenz in England
Kein Versprechen, sondern gesetzlich geregelt !
EU-Regularien machen dies möglich; eine Wohnsitzverlegung nach England und schon sind wir in der Lage, mit Ihnen gemeinsam das Privatinsolvenzverfahren vor einem englischen Gericht erfolgreich zu absolvieren.
Da klingt relativ einfach, jedoch benötigt eine ordentliche Vorbereitung auf dieses Verfahren.
Sie finden eine Vielzahl von Angeboten im Internet zu diesem Thema: selten jedoch haben Sie einen Anbieter, der sowohl vor Ort sitzt und auch noch deutschsprachige Anwälte als Ansprechpartner hat.
Um herauszufinden, ob für Sie die Privatinsolvenz in England auch in Frage kommt, kontaktieren Sie uns hier.
EU-Regularien machen dies möglich; eine Wohnsitzverlegung nach England und schon sind wir in der Lage, mit Ihnen gemeinsam das Privatinsolvenzverfahren vor einem englischen Gericht erfolgreich zu absolvieren.
Da klingt relativ einfach, jedoch benötigt eine ordentliche Vorbereitung auf dieses Verfahren.
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Um herauszufinden, ob für Sie die Privatinsolvenz in England auch in Frage kommt, kontaktieren Sie uns hier.
Die EU-Insolvenz in der Übersicht
Schuldenfrei in 12 Monaten mit in Deutschland anerkannter Restschuldbefreiung!
Insolvenzverfahren der üblichen Art mit Restschuldbefreiung, und damit verbundenen Wohlverhaltens-Phasen von unterschiedlicher Dauer, gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land. In Deutschland ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Jahren bis zur Erlangung der Restschuld-befreiung zu rechnen. Während der Wohlverhaltensphase muss der pfändbare Betrag Ihres Einkommens, an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abgetreten werden.
In England gibt es jetzt die legale Möglichkeit für deutsche Staatsbürger, nach einem Wohnsitzwechsel, beim einem bestimmten Gericht dieses Landes einen Insolvenzantrag zu stellen. Hierbei ist unerheblich, um welche Arten von Verbindlichkeiten es sich handelt, und eine Wohlverhaltensphase von 5 bis 6 Jahren ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Der Antrag sollte in Begleitung eines Anwalts gestellt werden. Wir schalten hierzu einen deutschsprachigen englischen Anwalt ein. Wir sind Ihnen bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit mit Mietvertrag, bei der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und bei der Anmeldung beim Ausländeramt und weiteren Behörden behilflich. Behördengänge, die ein persönliches Erscheinen verlangen, werden wir mit Ihnen gemeinsam erledigen.
Das Gericht erhält dann vom Insolvenzverwalter den Bericht, es ergeht sodann das Urteil mit der Maßgabe der Restschuldbefreiung. Eine genaue Verfahrensdauer lässt sich – wie bei Gerichtsverfahren üblich - nicht festlegen, zumal da die Gerichte mit Verfahren dieser Art schon leidlich beschäftigt sind. In England gibt es die Vorgabe von 8-12 Monaten bis zur Restschuldbefreiung.
Eine Aufstellung mit Gläubigern und den Schuldensummen werden dem Gericht über den Anwalt eingereicht. Es muss auf jedem Falle der Nachweis geführt werden, dass Sie überschuldet und nicht zahlungsfähig sind. Alle Dokumente wie Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung etc. sind hier besonders hilfreich.
Die ganze Durchführung des Insolvenzverfahrens bis zum Urteil dauert ca. ein Jahr. Anschließend erhalten Sie Ihr Urteil, mit dem Sie beim deutschen Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen müssen. Bis vor kurzem konnten die deutschen Gerichte dies ablehnen, heute nach der Rechtssprechung durch den Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe geht dies nicht mehr.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe vom 18.09.2001 wurde beschlossen, dass, sofern sich ein französisches Gericht für zuständig erklärt und ein Urteil gefällt hat, die Entscheidungen von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen. Im Weiteren wurde in 2003 die deutsche Insolvenzordnung dahingehend geändert, dass die Durchführung des Insolvenz-verfahrens im europäischen Ausland nun auch offiziell von der deutschen Gesetzgebung anerkannt wird. Es gibt nun keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung eines Gerichtes aus einem EU-Mitgliedsland abzulehnen.
Unsere hier getroffenen Aussagen stützen sich auf unsere Erfahrungen sowie Informationen, die wir von unseren Anwälten haben und auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2001 - IX ZB 51/00. Der Europäische Rat hat in einer Verordnung Nr. 1346/2000 noch zusätzlich eine Bestätigung gegeben. Diese Verordnung, die am 31.05.2002 in Kraft getreten ist, besagt, dass alle Insolvenzverfahren, die in einem EU-Land entschieden wurden, von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.
Insolvenzverfahren der üblichen Art mit Restschuldbefreiung, und damit verbundenen Wohlverhaltens-Phasen von unterschiedlicher Dauer, gibt es grundsätzlich in jedem EU-Land. In Deutschland ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Jahren bis zur Erlangung der Restschuld-befreiung zu rechnen. Während der Wohlverhaltensphase muss der pfändbare Betrag Ihres Einkommens, an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abgetreten werden.
In England gibt es jetzt die legale Möglichkeit für deutsche Staatsbürger, nach einem Wohnsitzwechsel, beim einem bestimmten Gericht dieses Landes einen Insolvenzantrag zu stellen. Hierbei ist unerheblich, um welche Arten von Verbindlichkeiten es sich handelt, und eine Wohlverhaltensphase von 5 bis 6 Jahren ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Der Antrag sollte in Begleitung eines Anwalts gestellt werden. Wir schalten hierzu einen deutschsprachigen englischen Anwalt ein. Wir sind Ihnen bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit mit Mietvertrag, bei der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis und bei der Anmeldung beim Ausländeramt und weiteren Behörden behilflich. Behördengänge, die ein persönliches Erscheinen verlangen, werden wir mit Ihnen gemeinsam erledigen.
Das Gericht erhält dann vom Insolvenzverwalter den Bericht, es ergeht sodann das Urteil mit der Maßgabe der Restschuldbefreiung. Eine genaue Verfahrensdauer lässt sich – wie bei Gerichtsverfahren üblich - nicht festlegen, zumal da die Gerichte mit Verfahren dieser Art schon leidlich beschäftigt sind. In England gibt es die Vorgabe von 8-12 Monaten bis zur Restschuldbefreiung.
Eine Aufstellung mit Gläubigern und den Schuldensummen werden dem Gericht über den Anwalt eingereicht. Es muss auf jedem Falle der Nachweis geführt werden, dass Sie überschuldet und nicht zahlungsfähig sind. Alle Dokumente wie Mahnbescheid, fruchtlose Pfändung etc. sind hier besonders hilfreich.
Die ganze Durchführung des Insolvenzverfahrens bis zum Urteil dauert ca. ein Jahr. Anschließend erhalten Sie Ihr Urteil, mit dem Sie beim deutschen Amtsgericht den Antrag auf Löschung der Schuldnerdaten stellen müssen. Bis vor kurzem konnten die deutschen Gerichte dies ablehnen, heute nach der Rechtssprechung durch den Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe geht dies nicht mehr.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe vom 18.09.2001 wurde beschlossen, dass, sofern sich ein französisches Gericht für zuständig erklärt und ein Urteil gefällt hat, die Entscheidungen von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen. Im Weiteren wurde in 2003 die deutsche Insolvenzordnung dahingehend geändert, dass die Durchführung des Insolvenz-verfahrens im europäischen Ausland nun auch offiziell von der deutschen Gesetzgebung anerkannt wird. Es gibt nun keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung eines Gerichtes aus einem EU-Mitgliedsland abzulehnen.
Unsere hier getroffenen Aussagen stützen sich auf unsere Erfahrungen sowie Informationen, die wir von unseren Anwälten haben und auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2001 - IX ZB 51/00. Der Europäische Rat hat in einer Verordnung Nr. 1346/2000 noch zusätzlich eine Bestätigung gegeben. Diese Verordnung, die am 31.05.2002 in Kraft getreten ist, besagt, dass alle Insolvenzverfahren, die in einem EU-Land entschieden wurden, von allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.
Der Ablauf
- Wohnungsübernahme und Wohnsitznahme in England
- Bankkontoeröffnung bei einer engl. Großbank auf Ihren Namen
- Anmeldung bei den örtlichen Behörden
- Eintragung in das Wählerverzeichis
- Arbeitsvertragsabschluss und Meldung bei der zuständigen Behörde
- Erstellung des Insolvenzantrages durch unseren Rechtsanwalt zur Vorlage
beim Gericht
Wir sind vor Ort behilflich bei der Anmietung eines Wohnraums, der Beantragung/Eröffnung eines Privatkontos und gründen ggf. eine Firma in der Rechtsform LTD, bei der Sie offiziell angestellt sind. Somit können Sie eine Sozialversicherungs-Nummer beantragen, welche die Glaubwürdigkeit des Verfahrens maßgeblich unterstützen wird.
Service und Betreuung in England werden durch einen deutschsprachigen Rechtsanwalt sowie (bei Bedarf) durch einen professionellen Insolvenzberater sichergestellt. Diese können Sie jederzeit über eine extra dafür eingerichtete Hotline telefonisch erreichen und ggf. auch Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Kosten des Verfahrens
Einige der möglicherweise notwendigen Leistungen sind hier einmal aufgeführt.
Gehen Sie davon aus, dass man ein derartiges Verfahren nicht pauschal vergueten kann, auch wenn viele Mitbewerber dies anbieten. Jedoch bewerben viele Mitbewerber diese Services auch ohne jemals ein Verfahren in England begleitet zu haben. Es lockt das schnelle Geld - wenn Sie dann die ersten Hürden nehmen müssen werden Sie leider oft allein gelassen.
Lassen Sie uns über Ihren tatsächlichen Leistungsbedarf reden und wir werden Ihnen ein faires Angebot unterbreiten.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir werden Sie ausführlich beraten.
- Suche von geeignetem Wohnraum
- Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen und Beratung bei Mietvertragsunterzeichnung
- Anmeldung beim Council
- Begleitung zur Kontoeröffnung bei einer englischen Bank - persönliches Erscheinen ist ein Muss
- Begleitung zur NHS zur Beantragung der National Insurance Number
- Eintrag in die Wählerliste
- Anmeldung bei den Versorgungswerken
Gehen Sie davon aus, dass man ein derartiges Verfahren nicht pauschal vergueten kann, auch wenn viele Mitbewerber dies anbieten. Jedoch bewerben viele Mitbewerber diese Services auch ohne jemals ein Verfahren in England begleitet zu haben. Es lockt das schnelle Geld - wenn Sie dann die ersten Hürden nehmen müssen werden Sie leider oft allein gelassen.
Lassen Sie uns über Ihren tatsächlichen Leistungsbedarf reden und wir werden Ihnen ein faires Angebot unterbreiten.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir werden Sie ausführlich beraten.